Ziel:
Kontrollen zur Funktionstüchtigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wassernutzungsanlagen (Beschluss der Landesregierung vom 24. Februar 2015, Nr. 204).
Überprüfung auf Übereinstimmung der errichteten Anlage und Ableitungspunkte der Abwässer mit dem genehmigten Projekt (erforderlich für die Bauabnahme und Ermächtigung zur Ableitung im Sinne des Landesgesetzes vom 18.06.2002, Nr. 8).
Durch regelmäßige Überprüfungen unterstützen wir wirkungsvoll Ihre Pflicht als Konzessionär zur Gewährleistung des sicheren Anlagenzustandes.
Beginn: auf Anfrage
Schulungen zu den Themen INAIL-Meldung und periodische Prüfung von Arbeitsmitteln